Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Abwasserzweckverband Olbernhau ist bemüht, seine Webseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.azv-olbernhau.de.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Die Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Die Barrierefreiheit unserer Webseite ist ein stetig fortschreitender Prozess. Es sind jedoch noch nicht alle Elemente barrierefrei zugänglich. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Gestaltung unserer Webseite vollständig barrierefrei umzusetzen. Ein Abschluss des Projektes ist für das Jahr 2025 geplant. Schon jetzt steht Ihnen als Hilfsmittel eine umfangreiche Toolbox mit diversen Anpassungsmöglichkeiten, z. B. eine Vorlese-Anwendung, Größen- und Kontrasteinstellungen und Tastatursteuerung, zur Verfügung. Gehen Sie dazu auf das Symbol oben rechts auf der Homepage.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Durch die Vielzahl der Dokumente, kann die Verbesserung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind noch nicht vollständig.
- Noch nicht alle Links verfügen über aussagekräftige Linktexte.
- Es gibt keine Version in Gebärdensprache.
- Nicht alle Inhalte sind in einfacher Sprache umsetzbar. Durch die Veröffentlichung komplexer Inhalte, kann beispielsweise auf Fachbegriffe nicht verzichtet werden.
Nutzen Sie alternativ den persönlichen Service unserer Kundenberater unter der Rufnummer 037360 6600-33 oder kommen Sie zu uns ins Kundenbüro.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Eine unverhältnismäßige Belastung liegt aktuell in Bezug auf den Aufwand für die Umstellung aller PDF-Dokumente vor. In Zukunft bemühen wir uns, möglichst wenig PDF-Dokumente einzusetzen und stattdessen möglichst viele barrierearme Artikel zu veröffentlichen.
Um den Nutzern unserer Internetseite einen vollständigen Service zu bieten, stellen wir auch PDF-Dokumente anderer Urheber zur Verfügung, auf deren Barrierefreiheit wir aus Urheberrechtsgründen keinen Einfluss nehmen können. Sobald die Urheber barrierefreie Dokumente anbieten, aktualisieren wir diese.
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren gebraucht werden.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im Rahmen der Selbstbewertung am 25.06.2025 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Sie erreichen uns direkt im Kundenbüro zu den Öffnungszeiten oder direkt über das Kontaktformular bzw. auch telefonisch oder per Post:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Durchsetzungsstelle
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bei der Sächsischen Staatskanzlei
Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-10717
Fax: +49 351 564-10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de