Wir bieten unseren Kunden im gesamten Stadt-/ Netzgebiet:
Die gesetzlichen Vorschriften zur Versorgung und Anbindung von Letztverbrauchern der Stromversorgung haben sich geändert. Die bisher gültigen Allgemeinen Versorgungsbedingungen AVBEltV wurden zum 8. November durch zwei neue Verordnungen abgelöst. Die StromGVV für die Grundversorgung und die NAV für den Netzbetreiber. Aus diesem Grund mussten auch die Ergänzenden Bestimmungen getrennt werden. Nachfolgend können die neuen Verordnungen bzw. Bedingungen für die Grundversorgung nachgelesen werden. Die entsprechenden Regelungen für den Netzbereich sind unter Netzbetrieb zu finden.
In einem Notfall erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter: